Eine Chance für die Welt

Das föderalistische Manifest.

Der Stand der Dinge.



Des Menschen Dasein steht auf dem Spiel. Die humane Zivilisation zerstört ihre Lebensgrundlagen.
Das Anthropozän schickt sich an, nur einen Wimpernschlag zu währen.

Die Datenbanken der einschlägigen Institute vermelden: Gletscher schmelzen, Wüsten wachsen, Ackerböden werden zunehmend vergiftet, Gewässer werden vergällt, Ozeane verschmutzt und die Luft mit Schadstoffen belastet. Die bergbaulich gewonnenen Rohstoffe werden in Spurenelemente oder Umweltgifte verwandelt. Sodann wird tierisches und pflanzliches Leben in bedenklichem Umfang vernichtet.

Wer das verursacht, steht außer Frage. Doch offenkundig schlägt sich hier nicht das Wesen oder der Wille des einzelnen Menschen nieder. Den meisten Zeitgenossen bereitet sogar Sorge, was sich da ereignet.

Was in der Welt vonstattengeht, bestimmen die Staaten. Ihr Wesen und ihr Wille ist es, der zum Tragen kommt. Das System Staat verursacht die anstehenden Verhängnisse.

Dieses System aber hat inzwischen seine ethisch/soziale Substanz verspielt. Es läßt Gerechtigkeit und Sicherheit vermissen, hängt am schädlichen Wachstum und kann sich nur über enorme Verschuldung am Leben halten. Es ist ideell und materiell am Ende.

Unklar ist, was als erstes zusammenbricht, die Biosphäre der Erde oder das politische System. Viele Staaten sind schon zerfallen, sieben, dem Fund for Peace zufolge.

Das Scheitern seines Staates bringt dessen Bürger unverhofft in den Besitz der Freiheit. Das nimmt gegenwärtig die Mehrheit der Betroffenen als Vorzug nicht wahr. Und diejenigen, die die Chance ergreifen und sich die Selbständigkeit herausnehmen, werden unter die Wucht hoheitlicher Wohltätigkeit zurückgebombt.

Dennoch gibt es bereits freie Gemeinschaften innerhalb von Staaten. Sie nennen sich Gated, Intentional oder Lifeboat Communities. Bekannt geworden sind: Christiania in Kopenhagen, die Giesserei in Winterthur, Marinaleda unweit von Sevilla und der Slum Dharavi in Mumbai.

Aktuell steht der Zusammenbruch des Finanzsystems bevor. In den anschließenden Wirren ist den Bestürzten zu raten, sich aus dem Streit über den besseren Staat herauszuhalten. Ihnen ist dringend anempfohlen, allen Vielversprechern, allen Wohltätern, allen Bedenkenträgern die kalte Schulter zu zeigen und sich einfach in die Selbständigkeit zurückzuziehen, gemeinschaftlich mit Nachbarn oder auch allein.


Grundgedanken des Föderalismus.



Recht und Ordnung sind nötig.

Der Mensch ist, von Haus aus, kein hilf- und heilloses Scheusal.

Die gültige Lehre aber geht davon aus. Sie erklärt bündig, der unreife, bösartige Mensch bedürfe der Gängelung und Betreuung durch eine wohlmeinende Obrigkeit.
Die Abwertung und der Druck jedoch erzeugen, was zu beseitigen ihr Zweck ist. Nirgends gibt es mehr Gier und Grausamkeit als in den reichlich regelnden Rechtsstaaten von heute.

Die Zukunftsordnung muß dem Menschen gerecht werden, einem Menschen, der nicht durch Entwürdigung wesensgeschädigt ist, sondern einem, der sich auf selbst baut.

Der Mensch hat Grundbedürfnisse. Nach heute vorherrschender Auffassung geht es ihm in erster Linie sehr rational um Arbeit und Brot. Vernachlässigt werden seine mentalen Anliegen, sein Verlangen nach Selbstachtung, sein Dringen auf soziale Anerkennung, sein Bestehen auf einem Vorschuß an Vertrauen, sein Wunsch nach Sicherheit und sein Bedarf an Geborgenheit.

Sich selbst überlassen, neigt der Mensch dazu, sich mit anderen zusammenschließen. Dies, weil ihm bewußt ist, daß er nur auf diese Weise seine Grundbedürfnisse befriedigt erhält.

Freiheit führt daher zu eigenständigen Gemeinden. Das beweist die Geschichte, das zeigt die Gegen­wart. Autonomie sodann verlangt nach direkter Demokratie.

Sollte die Freiheit Fuß fassen, bietet sich den selbständigen Gemeinden an, mit Nachbargemeinden ein Bündnis einzugehen. Das gewährt Sicherheit und gibt Handel und Wandel Raum. So entsteht selbsttätig eine von unten aufwachsende Ordnung.

Friede ist nötig, vollständig und dauerhaft.

Die Staaten sind unterschiedlich groß und unterschiedlich begütert. Sie haben ungleiche Chancen. Das schließt Frieden unter ihnen aus.

Auch zwischen den selbständigen Gemeinden kann es zu gewaltsamen Auseinanderset­zungen kommen. Allerdings wird der Kampf nur mit Fäusten ausgetragen werden müssen. Denn der Gedanke, anderen freien Menschen den eigenen Willen aufzuzwingen, dies gar mit Waffengewalt, ist unter Freien verpönt.

Zur Vernichtung einer Gemeinde allemal kann ein Streit nicht führen. Denn jeder Freie weiß, daß, wenn er das im Sinn hätte, die Existenz auch seiner eigenen Gemeinde keinen Pfifferling mehr wert wäre. Er setzte damit sein eigenes Leben aufs Spiel. Dessen waren sich freie Menschen stets bewußt.
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Ausrottung, das kennt die Welt erst, seit es Staaten gibt.

Freie Menschen verabscheuen Gewalt. Dies haben die Wikinger auf Island bewiesen und die Eidgenossen in der Schweiz. Der Freie setzt sich mit Andersdenkenden ausschließlich argumentativ auseinander.

Gegen den Angriff von Unterjochern wählen freie Gemeinden die soziale Verteidigung. Diese ist im übrigen langfristig effektiver als jede gewaltsame Selbstverteidigung.

Mäßigung ist nötig.

Die Einrichtung Staat ist auf Wachstum angelegt. Sie kann von der ungezügelten Ausbeutung der Ressourcen nicht lassen.
Die selbständige Gemeinde ist für alles zuständig, was in ihrem Umfeld geschieht. Gemeinhin nehmen deren Mitglieder diese Verantwortung sehr gewissenhaft wahr. Dies in erster Linie, weil ihnen daran liegt, daß ihr Ambiente intakt bleibt. Das dürfte allgemein der Natur zugute kommen.

Mäßigung gibt es nur über das Mitmachen jedes einzelnen.

Maßhalten gräbt der verderblichen Industrialisierung und Gigantomanie das Wasser ab..

Die Beseitigung des Hungers ist nötig.

Die Staaten vernichten die naturverträgliche Landwirtschaft. Industriell aber sind Nahrungsmittel unbedenklich nicht herzustellen.

Freiheit fordert jedermanns eigene Tüchtigkeit heraus. Und wo immer in der Vergangenheit sich Eigenständigkeit entfalten durfte, brachte sie zustande, daß niemand Hunger litt - außerhalb von Naturkatastrophen. Diesen aber wirkt der Schutz der Umwelt entgegen, je intensiver er betrieben wird.

Zur massenhaften Flucht besteht, wo Freiheit wirkt, keine Veranlassung mehr.

Die Beendigung der ungezügelten Bevölkerungsvermehrung ist nötig.

Gegenwärtig werden zu viel Kinder dort geboren, wo Armut und Wirrwarr herrschen. Diesen beiden Erscheinungen bereitet vorhandene Freiheit dauerhaft ein Ende.

Die Mitglieder freier Gemeinden werden darauf dringen, daß in ihrer Gemeinschaft weder zu wenig noch zu viel Kinder auf die Welt kommen.

Gibt es überall nur selbstherrliche Gemeinden, kann keine mehr ihren Bevölkerungsüberschuß in andere exportieren.

Lebensqualität ist nötig.

Die Staaten fördern die Digitalisierung. Denn deren Hervorbringungen begünstigen das Administrieren und Observieren.

Ob dem Menschen die Robotik und die künstliche Intelligenz langfristig dienlich sind, muß sich erst noch zeigen. Dagegen, daß ihnen Nachteile und Gefahren innewohnen, ist schon offenbar geworden.

Menschen, die sich ihr Dasein selbst gestalten, werden aufgreifen, was ihnen nützt und frommt, und sie werden von sich weisen, was ihnen schadet.


Grundsätze des Föderalismus

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Der Föderalismus hebt sämtliche Festlegungen auf und duldet keine neuen.
Alles in ihm bleibt der freien Entscheidung des einzelnen Individuums überlassen.

Die meisten freien Menschen werden sich zu Gemeinden zusammenfinden. Dies, weil sie darauf erpicht sind, deren Vorzüge zu genießen.

Dennoch mögen besonders Freiheitsliebende ein Einsiedlerdasein favorisieren. So kann es innerhalb und zwischen den Gemeinden zu Klausen kommen.

Gemeinde ist, wer Gemeinde sein will. Naturgemäß gibt es keine Vorschreibungen, etwa was deren Gebietsgröße oder deren Mitgliederzahl anbelangt. Unstimmige Gebilde zerfallen von selbst. Ohnehin wird es immer wieder zu Trennungen, Teilungen und neuen Zusammenschlüssen kommen. Freiheit verträgt sich nicht mit Unveränderbarkeit.

Die autonome Gemeinde wird sich nicht nehmen lassen, alles, was ihre Mitglieder bedrängt, auf eigene Weise einer Lösung zuzuführen. Dazu kann sie ein eigenes Gesetzbuch verfassen, davon aber auch absehen. Dann wird sich in ihr das Natur- oder Vernunftrecht entfalten.

Die Gemeinde kann sich konfigurieren, wie es ihr beliebt, hetero- oder homosexuell, kapitalistisch oder kommunistisch, religiös oder areligiös. Vielfalt pur findet statt.

Die Gemeinde wird sich, sofern sie dafür eine Notwendigkeit vorfindet, mit anderen verbünden. Bei den Vereinbarungen, die sie trifft, ist ihr angeraten, das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Demgemäß sollte sie ihrer Vereinigung nur diejenigen Befugnisse übertragen, die sie selbst nicht wahrnehmen kann. Rechtsetzungskompetenz sollte sie ihrem Verbund nicht zubilligen, allenfalls eingeschränkt. Deshalb auch sollte sie in die Verträge, die sie schließt, stets die Möglichkeit der Aufkündigung einbauen.

Dennoch ist anzunehmen, daß es über Föderationen unterschiedlicher Art zu einem Weltbund kommt.


Die Menschenrechte in einer freiheitlichen Ordnung.



Freiheit enthebt den Menschen jeder Begrenzung seines Willens. Er kann sich als Einsiedler einrichten oder in eine Gemeinschaft einfügen. Von dieser allerdings wird er verlangen, daß sie weder seine Freiheit schmälert, noch ihm Schaden zufügt.

Anzunehmen ist, daß jedes Mitglied von seiner Gemeinde einfordert, sie jederzeit verlassen zu können - sofern wegen einer Verfehlung gegen ihn kein Verfahren ansteht.
Eine Gemeinde, die ihren Angehörigen verbietet, aus ihr auszubrechen, wird allgemeine Mißbilligung erfahren. Das Mitglied, das sie verlassen will, wird sich sein Recht erstreiten müssen. Es wird Unterstützung durch die umgebende Öffentlichkeit erhalten.

Desgleichen wird so gut wie jedes Mitglied wert darauf legen, daß es von der Gemeinde, in die es hineingeboren worden ist oder in der es lebt, nicht gegen seinen Willen ausgewiesen werden kann. Denn wo kein Ausgestoßener die Gewähr hat, daß eine andere Gemeinde ihn aufnähme, würde er unvermeidlich zum Landstreicher. Deshalb wird die Mehrheit unserer jeweiligen Weggenossen sicher dafür eintreten, daß die Gemeinden dazu angehalten werden, mißliebige Mitbürger in ihrem Verbund zu ertragen. Eine gesunde Gemeinde wird ohnedies ihre Sorgenkinder liebevoll betreuen und ihr enfant terrible in Ehren halten.

Das Recht auf Freizügigkeit und das Verbot der Verbannung, das Recht auf Heimat, sollte es gelingen, diese beiden Ansprüche weltweit zur Anerkennung zu bringen, bliebe zum einen jedermann die Freiheit erhalten und zugleich erhielte jeder Schutz vor Repressionen seiner Mitbürger sowie vor der Unbill des Ausgestoßenseins.

Diese beiden Rechte sind so einfach und klar, daß sie keiner schriftlichen Ausformung bedürfen. Davon sollte deshalb auch Abstand genommen werden.

Ein Recht auf ein faires Verfahren nach Verfehlung erübrigt sich, wo jedermann mitwirkt an dem Gesetz, das gegen ihn zur Anwendung kommt.

In den entwickelten Regionen wird vielfach ein Recht auf Eigentum angemahnt werden. Sofern es um die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über den eigenen Körper geht sowie um das uneingeschränkte Nutzungsrecht von Gegenständen, die der Betreffende selbst hergestellt hat, dürfte in kaum einer Gemeinde eine Mehrheit dagegen Einwände erheben.
Kritischer wird der Nießbrauch von Tieren und Gütern angesehen, die sich erwerben oder übereignen lassen. Darüber wird möglicherweise in jeder Gemeinde anders entschieden werden.


Der Markt in einer freiheitlichen Ordnung.



Den Befreiten wird daran gelegen sein, daß auch der Markt frei bleibt. Demzufolge werden sie verhindern, daß Gebietskörperschaften oder Föderationen stützend oder hemmend in ihn eingreifen.

Ist der Markt frei, weist er folgende Merkmale auf:

Auf ihm herrscht Eigenverantwortlichkeit.
Komptabilität ist die Kehrseite der Freiheit. Selbständigkeit ist hilfreich nur unter Haftung zu haben. Die eigene Entscheidung, soll sie tragbar sein, muß mit dem Risiko des Fehlschlags verbunden bleiben - und mit der Gefahr der Entdeckung und Verfolgung der eventuell eingegangenen Unregelmäßigkeit. Ist dagegen die Ersatzpflicht uneingeschränkt vorhanden, hat sie eine nicht zu unterschätzende erzieherische Wirkung. Sie regt zur Bedachtsamkeit an.

Unter Freien gibt es nichts und niemanden, der verpflichtet wäre, bei Krankheit, Not und Alter sowie bei Fehlleistung oder Fehltritt stützend einzuspringen. Jeder sollte daher für diese Fälle eigene Vorsorge treffen. Dafür werden sich Unternehmen anbieten.

Der Wettbewerb findet uneingeschränkt statt.

Er verhindert, daß ein Anbieter sich unzulässige Marktmacht aneignet.

Auf dem freien Markt kann niemand ein Monopol erwerben. Denn sobald ein Verkäufer ein Übergewicht erhält, erwächst ihm unvermeidlich ein Konkurrent. Jedes Preisdiktat läßt unausweichlich das Verlangen nach einem Gegenangebot entstehen. Und jede Nachfrage findet auf einem freien Markt einen Anbieter.

Befürchtet wird, daß ein Reicher sich Abhängige heranzieht, sei es zu seinem Schutz, sei es, um mit deren Hilfe private Interessen durchzufechten. Clanbildung ist im Staat weit verbreitet. Das reiche Mitglied einer Gemeinde aber fände dafür bei seinen Weggenossen wenig Verständnis. Und der reiche Einsiedler dürfte unter lauter Freien wenig Bereitschaft zur Knechtschaft antreffen
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Freie Menschen neigen dazu, sich selbst mit den benötigten Gütern zu versorgen. Auch ihren Strom werden sie, soweit möglich, selbst herstellen. Sodann bevorzugen sie für die Bedarfsdeckung das nahe Umfeld. Das führt zu Dezentralisierung. Und es vermindert den Naturverschleiß, dämmt den Verkehr ein und senkt den Plastikgebrauch.

Der Handel ist frei. Zölle und sonstige Kommerzeinschränkungen erweisen sich rasch als abträglich.

Das Staatsgeld verschwindet.

Es wird abgelöst durch Privatgeldarten.
Deren Vielzahl dürfte im rechnergestützten Markt ohne Bedeutung sein.

Die ungeschriebenen Gesetze erhalten Gültigkeit.

Dabei handelt es sich um Eigenheiten des Markts, die erwirken, daß derjenige, der gegen sie verstößt, dies vehement zu spüren bekommt.

Die jetzt stattfindenden Bemühungen, diesen Gesetzmäßigkeiten eine endgültige juristische Gestalt zu geben, führen unvermeidlich dazu, daß sie durchbrochen werden. Beispielsweise hat das Bestreben der Staaten, die hehre Gewißheit „Wer betrügt, fällt auf die Nase“ in Gesetzesform zu gießen, dazu geführt, daß um so mehr betrogen wird.

Wo zusätzliche Regeln benötigt werden, treffen die Betroffenen entsprechende Vereinbarungen. Diese aber, die selbst errichteten, werden auch befolgt. Denn den, der gegen sie verstößt, merzt der Markt aus.

Die staatseigentümliche Kriminalität bleibt auf der Strecke. Terrorismus, Korruption, Drogenkonsum, Finanzmanipulation, Steuerbetrug verlieren ihre Grundlage.

Moral erhält Beachtung.

Die überwiegende Mehrheit der Marktteilnehmer ist Mitglied einer Gemeinde. Sie ist damit deren Moralgesetzen unterworfen. Diese werden sich in den für das Miteinander bedeutsamen Eigenheiten wenig von einander unterscheiden. Es kann deswegen davon ausgegangen werden, daß unter Freien Anstand, Gewissen und Mitgefühl wesentlich häufiger angetroffen werden, als dies heute unter den Staatsbürgern der Fall ist.
Der freie Markt weist sich durch Ehrbarkeit seiner Teilnehmer aus. Wer auf ihm den Pfad der kommerziellen Tugend verläßt, lernt ihn fürchten. Sicherheit verschafft allein Redlichkeit. Auf dem freien Markt hat dauerhaft nur Lauterkeit eine Chance.


Der föderalistische Weltbund.



Kommt es verbreitet zu Zusammenschlüssen, so ist anzunehmen, daß deren Körperschaften jeweils eine Art Parlament einrichten werden.

Um den Nachteilen einer allgemeinen Wahl zu entgehen, bietet sich an, die Abgeordneten jeweils von der nächstniedrigen Kammer in die höhere abzustellen.

Demgemäß bestimmte der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder zwei Mitglieder, die seine Interessen im Kreistag vertreten, der Kreistag wiederum bestallte aus seiner Mitte zwei Abgeordnete, die im Landtag für ihn das Wort ergreifen und so fort. Dieses Verfahren sorgte im übrigen automatisch dafür, daß die höheren Parlamente jeweils mit den Bestgeeigneten bestückt werden. Denn welche niedrigere Gebietskörperschaft schnitte sich ins eigene Fleisch, indem sie sich in der höheren schlecht vertreten ließe?

Im übrigen dürfte es sich so verhalten, daß auf den höheren Ebenen nicht mehr regiert wird. Es gibt keine Veranlassung, dort eine Exekutive zu konstituieren, noch eine Ver­waltung. Werden dort Ämter eingerichtet, sollten deren Leiter nicht die Befugnis erhalten, Entscheidungen nach außen zu treffen, allenfalls im extremen Notfall. Sie hätten ihren Parlamenten Vorschläge zum Handeln zu unterbreiten und deren Aufträge auszuführen.

Die Abgeordnetenhäuser in den Gebietskörperschaften müssen daher wahrscheinlich nur ein oder zweimal im Jahr für ein paar Tage zusammentreten. Deren Mitglieder können ihre Aufgabe als Nebentätigkeit erfüllen. Die Kaste der Politiker stirbt aus.

Des weiteren ist den Gemeinden angeraten, ihren Vereinigungen bis zum Weltbund keine eigenen Einkünfte zuzubilligen, keine Steuern, Zölle, Gebühren oder Ähnliches. Eigenes Geld verleiht Macht. Die Gemeinden und ihre Zusammenschlüsse sollten ihre Vereinigungen daher ausschließlich über Beiträge mit den benötigten Mitteln ausstatten.

Das Verfahren könnte sich wie folgt gestalten: Auf der höchsten Ebene könnte der Welt­rat drei Behörden eingerichtet haben, eine für die Beobachtung des Weltraums, eine für die Sicherstellung der Erdoberfläche als Lebensraum und eine für die gerechte Verteilung der gemeinschaftlichen Ressourcen. Die Weltämter meldeten beim Weltrat zu dessen Frühjahrstagung ihren Finanzbedarf für das nächste Jahr an. Der Rat prüfte die Berechtigung dieser Forderung und teilte anschließend den Föderationen nach deren Umfang und Vermögen den von ihnen aufzubringenden Anteil zu. Dazu ist zu bemerken, daß bei dem vorgeschlagenen Verfahren die Mitglieder des Weltrats ja aus den Föderationsparlamenten abgestellt wären. Sie würden die Interessen ihrer Körperschaft wahrnehmen.

Die Föderationsparlamente ließen sich von ihren Ämtern deren Bedarf melden und teilten ihren Gesamtbedarf (Eigenbedarf und Weltbundanteil) auf die Länder und Bezirke auf, wobei sie wiederum deren unterschiedliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen trachteten. Die Länder und Bezirke verführen entsprechend.

Was am Schluß die Gemeinden aufzubringen hätten, ist minimal, obendrein sehr unterschiedlich, je nach Vermögen. Es steht jedenfalls in keinem Verhältnis zu den Leistungen, die von den Bürgern heute zu bestreiten sind.

Wie die Gemeinden ihren Säckel füllen, bleibt ihnen überlassen. Sie könnten die Löhne besteuern oder die Laster oder sich irgendein anderes Mittel einfallen lassen.

Entschlössen sich die Gemeinden, wie hier beschrieben, zu verfahren, könnte die Machtsituation an der Spitze des Weltbunds sich wie folgt darstellen: Ein Bauer aus Irgendwo wird vom Gemeinderat seines Dorfes in den Kreistag abgeordnet. Dieser wählt ihn zu seinem Vertreter in den Bezirkstag, dieser in den Landtag, dieser in den Föderationsrat, dieser in den Weltrat. Der Weltrat wiederum bestimmt ihn zu seinem Vorsitzenden.

Damit hätte die Welt einen Präsidenten. Dieser allerdings übte sein Amt nur während der vierzehntägigen Frühjahrs- und der einwöchigen Herbsttagung aus. In der übrigen Zeit bestellte er seine Felder.

Eine Welt-Hauptstadt ist nicht vonnöten. Die Sitzungen des Weltrats könnten jeweils an einem anderen Ort stattfinden.
Die Weltämter werden ohnedies an unterschiedlichen Orten eingerichtet werden.


Grundlagen des Föderalismus.



Nach heute durchgesetzter Auffassung, ist der Mensch nur im Hort zu halten.

Doch schon bei Solon ist die Erkenntnis anzutreffen, daß die Herabwürdigung des Menschen nicht nur seiner Bereitschaft zu Mitgefühl und Toleranz zuwiderläuft, sondern auch die ihn umgebenden Verhältnisse ungut beeinflußt.

Der Gedanke der Selbständigkeit schlägt sich in der Neuzeit beeindruckend in den Bundesbriefen der Eidgenossen nieder.

Johannes Althusius, etwas später, empfiehlt für das Gelingen von Föderalisierung das Subsidiaritätsprinzip.

Adam Smith begründet den freien Markt. Seine Erkenntnisse werden von vielen späteren Wirtschaftsbeobachtern bestätigt. Zu nennen ist hier vor allem Gustave de Molinari. Und in der Jetztzeit erhärten viele Angehörige der "Österreichischen Schule der Ökonomie" seine Einsichten. Libertären Denkern, zu denen an vorderer Stelle Murray Newton Rothbard, Hans-Hermann Hoppe und Hans-Wolff Graf gehören, ist die aktuelle Verbreitung der Grundlagen einer freien Wirtschaft zu danken.

Immanuel Kant zieht gegen die Verwahrlosung in der Anschauung vom Menschen zu Feld. Ihm zufolge ist der auf sich gestellte Mensch keineswegs von allen guten Geistern verlassen.

Auf Constantin Frantz geht die Beschreibung des "Föderalismus" als derjenigen Lehre zurück, die die Autonomie der kleinsten gesellschaftlichen Gruppe verlangt. Nach ihm ist "der Föderalismus das Prinzip der Vergesellschaftung schlechthin, von den kleinsten Gruppen zur größten fortschreitend. Vom Ehe- und Freundschaftsbund zum Völkerbund. Der Föderalismus ist die 'Synthese der Synthese', er ist das Prinzip der gewaltlosen Ausdehnung."

In dieser Auffassung folgt ihm Emil Brunner. Nach dessen Worten ist "der Föderalismus der gerechte Aufbau der Ordnungen, nämlich der Aufbau von unten.
Das ist die Schöpfungsordnung"
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Freiheit tut not, die ganze, die wahre!

Eine ausführliche Darlegung der Grundlagen des Föderalismus findet sich in dem E-Book von Frank Föder "Fremd- oder Selbstbestimmung?".